Triage und Menschenwürde – Wenn Regeln das Leben entscheiden
In meiner Arbeit als Sterbeamme begleite ich Menschen am Ende ihres Lebens – oft in Situationen großer Fragilität, mit Unsicherheit und ohne Illusionen. Und doch bleibt die Gewissheit: Jeder Mensch zählt. Jeder Mensch hat Würde.
Wenn ich nun höre, dass in Gesetzestexten festgelegt werden soll, wer zuerst behandelt wird, wer zurückstehen muss, dann berührt mich das tief.
Am 4. November 2025 entschied das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), dass die Triage‑Regelungen im § 5c des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) verfassungswidrig und nichtig sind. Diese Regelung hätte festgelegt, wie medizinische Ressourcen bei Engpässen verteilt werden – ein harter Schnitt, eine abstrakte Mechanik in einer Situation, in der Leben und Tod plötzlich nur Zentimeter auseinanderliegen.
Was war § 5c IfSG?
Der § 5c IfSG sah vor, dass bei knappen intensivmedizinischen Ressourcen – etwa während einer Pandemie – Kriterien gelten sollen, wer zuerst behandelt wird und wer nicht. Es war ein Versuch, medizinische Allokation gesetzlich zu regeln: Wer hat Vorrang? Wer darf zurückstehen? Und letztlich: Wer darf leben?
Doch genau hier liegt der Sprengstoff.
Das Urteil – und seine Bedeutung
Das BVerfG erklärte die Regelung für nichtig – nicht (nur) wegen ihrer Inhalte, sondern weil der Bund laut Gericht nicht zuständig war, solche Triage‑Regeln zu erlassen. Die Konsequenz: Die Verteilung von lebenswichtigen Ressourcen in Krisenlagen ist rechtlich wieder in ein Vakuum geraten.
Für mich als Begleiterin heißt das: Die Frage bleibt, wie wir Menschenwürde in Extremsituationen schützen. Wer sorgt dafür, dass Schwache, Alte, Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung nicht benachteiligt werden?
Warum mich das als Sterbeamme bewegt
Wir reden nicht von Statistik oder abstrakten Kapazitäten – wir reden von Menschen, die „der letzte Weg“ bevorsteht.
Wenn Regeln entscheiden sollen, wer behandelt wird, dann geraten subjektive Werte ins Spiel: Alter, Lebensqualität, Prognose – oft gleichzeitig Unsicherheit und Angst.
Ich sehe Menschen, die ihre letzten Tage leben wollen – mit Würde, mit Anbindung, mit Begleitung. Und ich frage mich: Wie würde es aussehen, wenn eine „Triage‑Regel“ bestimmen müsste, ob sie diese Tage bekommen?
Was braucht jetzt unsere Aufmerksamkeit
Einheitliche Schutzstandards auf Landesebene: Da der Bund die Regelung nicht zuständig war, sind jetzt die Länder gefordert, Diskriminierung zu verhindern.
Klarheit für Betroffene und Angehörige: Wenn Ressourcen knapp sind, braucht es nicht nur klinische Kriterien – sondern Transparenz, Beteiligung und Mitgefühl.
Begleitung und nicht Aussonderung: Es reicht nicht, Entscheidungen abzusichern – wir müssen Lebens‑ und Sterbebegleitung sicherstellen, auch in Ausnahmesituationen.
Ethik vor Bürokratie: Wenn Regeln das Leben verwalten, darf das Menschsein nicht verloren gehen.
Mein persönliches Fazit
Gesetzestexte und Urteile werden oft mit Distanz betrachtet. Aber am Sterbebett wird klar: Es geht um die Zeit, die noch bleibt. Es geht um Nähe, um Abschied, um Erinnerung. In Extremsituationen wird sichtbar, was zuvor verborgen war: wie Gesellschaft, wie das Gesundheitssystem, wie wir selbst mit Verletzlichkeit umgehen.
Für mich heißt das: Wenn wir Menschen am Ende begleiten, dann sollten wir nicht nur dafür sorgen, dass medizinisch genug da ist. Sondern dafür, dass wir genug sind – als Begleiter, als Gesellschaft; dass wir nicht auf Regeln hoffen, um Wert zu bestimmen, sondern auf Menschlichkeit.